Grundlage für die Beurteilung des Arbeitsumfangs ist eine Ortsbesichtigung und eine Analyse der geologischen Besonderheiten des Bodens
Die Errichtung einer Zelthalle, unabhängig davon, ob die Halle nur für 180 Tage oder dauerhaft auf der Grundlage einer Baugenehmigung errichtet werden soll, erfordert eine angemessene Vorbereitung des Bodens. Obwohl es sich bei Zelthallen aus Aluminiumprofilen um Leichtbaukonstruktionen handelt, die den Boden weniger belasten als Stahlhallen oder traditionell gebaute Konstruktionen, müssen die Parameter des Bodens, seine Tragfähigkeit, den angenommenen Konstruktionsanforderungen entsprechen, die sich aus Normen und Bauvorschriften ergeben.
Grundlage für die Beurteilung des Arbeitsumfangs sind eine Ortsbesichtigung und eine Analyse der geologischen Eigenschaften des Bodens. Die empfohlene Lösung ist in der Regel eine Nivellierung des Bodens und die Verwendung von Pflastersteinen mit einer Unterkonstruktion, die die in den Unterlagen angegebenen Reaktionen aufnehmen kann.
In Bereichen, in denen der Grundwasserspiegel keine ausreichende Tragfähigkeit des Bodens zulässt, kann eine Drainage erforderlich sein. Massive Betonfundamente werden bei hohen Lasten, geringer Tragfähigkeit des Bodens oder aufgrund von Kundenanforderungen empfohlen, z. B. ermöglichen erhöhte Fundamente die Installation von Laderampen für TIRs. Fundamente können als punktförmige Stahlbetonfundamente, lineare Fundamente oder eine Stahlbetonplatte ausgeführt werden. Bei den Fundamenten handelt es sich um rechteckige Betonschalen, auf denen die Hauptstützen – die Aluminiumprofile, aus denen die Hallensegmente bestehen – befestigt werden.
Die Ausführung der Fundamente nach dem von Pol-Plan erstellten Berechnungsentwurf liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Im Falle der Befestigung der Halle auf einem mit Pflastersteinen befestigten Untergrund kann auf Wunsch ein Bodengutachten erstellt werden.